|
Karl-Gustav Ellinghaus |
|
|
|
Karl-Gustav Ellinghaus GmbH |
||
Sehr
geehrte Kunden |
Einstellung der
Geschäftstätigkeit zum 31.12.2022 Schornsteinfegerarbeiten
Heizungsoptimierung
Telefon: 02332-2460 |
||
Wer ist für Sie als Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger zuständig? Im Regierungsbezirk Arnsberg
In den anderen Regierungsbezirken in NRW
Seit dem 01.01.2013 können Sie sich einen Schornsteinfeger-Fachbetrieb frei
wählen. Weiter ▼
Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
Mit diesem Gesetz werden Sie als Haus- und Wohnungseigentümer/in in die Verantwortung genommen.
Sie sind als Eigentümer/in dafür verantwortlich, dass alle
Schornsteinfegerarbeiten in Ihrem Gebäude pünktlich und nachvollziehbar
erledigt werden.
Sie haben die Nachweise zu führen, die der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bekommt.
Die Verantwortung und Kontrolle für Ihre
Liegenschaft im Bereich der Kehr- und
Überprüfungstätigkeiten liegt weiterhin bei dem für Sie zuständigen bevollmächtigen
Bezirksschornsteinfeger.
Er überwacht die Einhaltung der Fristen und bei nicht fristgerechter
Arbeitsausführung muss er für die Einleitung rechtlicher Schritte sorgen.
Seit dem 01. Januar 2013 stehen alle
Schornsteinfeger-Fachbetriebe Deutschlands im freien Wettbewerb zueinander.
Die Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten dürfen nun von allen bei der BAFA
gelisteten Betrieben ausgeführt werden.
Lediglich die Arbeiten in Ihrem Gebäude im Rahmen der Sicherstellung der
Betriebs- und Brandsicherheit an Abgasanlagen unter Berücksichtigung der
gesetzlich vorgegebenen Fristen (die Feuerstättenschau, die Ausstellung der
Feuerstättenbescheide, die Überprüfung der durchgeführten Arbeiten anhand der
Nachweise, die Abnahme von Neuanlagen nach Baurecht usw.) werden weiterhin von
dem für Sie zuständigen bevollmächtigen
Bezirksschornsteinfeger durchgeführt.
Hier nun ein kleiner Ablaufplan für Ihr
Vorgehen, wenn Sie einen anderen Schornsteinfeger-Fachbetrieb mit den
Schornsteinfegerarbeiten beauftragen möchten:
1. |
Seit 2010 stellt der
zuständige bevollmächtigte
Bezirksschornsteinfeger
Ihnen einen Feuerstättenbescheid automatisch aus. Dieser wird alle drei bis
vier Jahre nach einer Feuerstättenschau oder nach einer Änderung der
Abgasanlage erneuert. |
2. |
Sie suchen in der
BAFA-Liste einen eingetragenen Schornsteinfeger-Fachbetrieb aus dem
Schornsteinfeger-Register heraus und beauftragen ihn mit den vorgeschriebenen
Arbeiten. |
3. |
Die Durchführung der
Arbeiten lassen Sie sich auf dem |
4. |
Hiernach müssen Sie spätestes
zum genannten Termin mit dem "Formblatt zum Nachweis der Durchführung
von Schornsteinfegerarbeiten" mit den Bescheinigungen für die Messungen,
dem zuständigen bevollmächtigtem Bezirks-Schornsteinfeger die Erledigung der
Arbeiten schriftlich anzeigen. |
Versäumnisse
können zu weiteren Kosten und ggfs. zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen führen.
Außerdem besteht die Gefahr, dass Sie eventuell Ihren Versicherungsschutz
gefährden.
Sie haben noch Fragen?
Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.